Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher
der Firma NaturPeak s.r.o.
mit Sitz in Jeseník, Boženy Němcové 922/12, IČ: 21145318
Aktenzeichen des Handelsregisters C 94879 beim Bezirksgericht in Ostrava eingetragen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten sowohl für mündliche als auch für schriftliche Kaufverträge
zwischen NaturPeak s.r.o. (im Folgenden „UNTERNEHMEN“ genannt) als Verkäufer und Käufer – Endverbraucher (im Folgenden „KÄUFER“ genannt), die Produkte und Dienstleistungen als Verbraucher nutzen. Sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, gelten die allgemeinen Rechtsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches der Tschechischen Republik (Slg. Nr.
89/2012 Slg.) und Vorschriften der Europäischen Union.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für mündliche oder schriftliche Kaufverträge, die zwischen NaturPeak s.r.o. und durch juristische oder natürliche Personen, die bei Abschluss und Erfüllung des Vertrages im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit handeln. Der Verbraucher „KÄUFER“ bestätigt sein Einverständnis mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen am Tag der Leistungsübernahme bzw. der Übersendung der Vorauszahlung, je nachdem, was zuerst eintritt.
Änderungen und Abweichungen von den AGB sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des UNTERNEHMENS zulässig. Für den Vertragsschluss gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Andere Bedingungen und Verpflichtungen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn sich das Unternehmen hierzu nicht ausdrücklich äußert. Kommt zwischen dem UNTERNEHMEN und dem KÄUFER ein konkreter schriftlicher Kaufvertrag zustande, so gelten für diesen diese AGB, soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt. Diese AGB ersetzen vollständig alle bisherigen Geschäftsbedingungen.
I. Vertragsschluss
Die Preisangebote des UNTERNEHMENS sind unverbindlich. Aufträge sind für das UNTERNEHMEN verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt oder aufgrund dieser durch Zusendung von Waren oder Erbringung einer Dienstleistung erfüllt werden. Ein mündlicher Vertrag ist für das Unternehmen bindend, wenn er bestätigt wird
anschließend schriftlich.
Cenové nabídky SPOLEČNOSTI jsou nezávazné. Objednávky jsou pro SPOLEČNOST závazné, pokud je písemně potvrdí, nebo na jejich základě provede plnění zasláním zboží nebo poskytnutím služby. Ústní smlouva je pro společnost závazná v případě, že je potvrzena
následně písemně.
II. Vertragsgestaltung, Vertragsschluss
- Als Abschluss gilt die Bestätigung der Annahme der Bestellung oder ein individuell ausgehandelter schriftlicher Kaufvertrag, der die Spezifikation der Ware (einschließlich Art, Abmessungen, Farbe etc.) und etwaiger Leistungen enthält, die der KÄUFER für seinen Bedarf bestellt Vertrag. Hiermit erklärt das UNTERNEHMEN sein Einverständnis.
- Das UNTERNEHMEN ist berechtigt, dem KÄUFER im Falle einer Stornierung der Bestellung eine Stornogebühr bis zur Höhe ihres Auftragswertes (abhängig von der Abwicklung) in Rechnung zu stellen.
- Im Falle einer wesentlichen Änderung des Liefergegenstandes ist das Unternehmen verpflichtet, den KÄUFER unverzüglich über die Änderung des Umfangs und Inhalts der Lieferung zu informieren. Der KÄUFER ist berechtigt, innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Als wesentliche Änderung des Liefergegenstandes gilt beispielsweise eine Änderung des Modells, eine Änderung des Gesamtpreises um mehr als 15 % oder eine Änderung der vereinbarten Lieferzeit um mehr als 6 Wochen.
III. Zahlungsbedingungen und Preis
- Sofern nicht anders angegeben, sind die Warenpreise in EUR angegeben. Der Preis beinhaltet nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer, Transportkosten und andere mögliche Kosten im Zusammenhang mit dem Warentransport (Zölle, andere nicht näher bezeichnete Steuern, Verpackungskosten usw.). Gesetzliche Steuer, Mehrwertsteuer und Transportkosten, bzw Versicherungen, Zölle, Steuern und sonstige mit der Lieferung der Ware verbundene Kosten werden bei Vertragsschluss gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht im Preis enthalten.
- Im Preis nicht enthalten sind Zusatzkosten für Zusatzleistungen wie Architekturentwurf, Engineering und Beratung, Transport, Montage und Installation. Der Preis für Zusatzleistungen ist, sofern diese bestellt wurden, in der Auftragsbestätigung stets gesondert anzugeben und zu berechnen.
IV. Termine und Fristen
- Vorläufige Termine in den Angeboten und mündlichen Mitteilungen des Unternehmens sind lediglich Richtwerte und unverbindlich. Verbindliche Termine und Lieferzeiten entnehmen Sie bitte der Auftragseingangsbestätigung. Sofern in der Auftragsannahmebestätigung ein bestimmter Liefertermin oder eine bestimmte Lieferfrist angegeben ist, beginnt diese erst zu laufen, wenn alle Einzelheiten und Einzelheiten der Bestellung geklärt sind.
- Für Waren, die auf Bestellung maß- oder oberflächenverändert sind oder bei denen dem KÄUFER zur Auftragsbestätigung eine Vorausrechnung ausgestellt wurde, beginnt die angegebene Lieferfrist ab dem zweiten Tag nach Gutschrift der vorgeschriebenen Vorauszahlung auf dem Konto des UNTERNEHMENS zu laufen.
- Bei Nichteinhaltung der Frist aufgrund von „höherer Gewalt“, Streik oder sonstigen Unruhen oder aufgrund ungerechtfertigter Nichterfüllung von Verpflichtungen durch Zulieferer des Unternehmens verlängert sich die Frist in angemessenem Umfang. Das Unternehmen wird dem KÄUFER unverzüglich nach Feststellung eines solchen Umstandes eine angemessene Anpassung der Lieferfrist mitteilen.
- Das Unternehmen behält sich Teilleistungen und Teillieferungen vor. Lieferungen erfolgen in der Regel im EXW-Modus (d. h. gemäß INCOTERMS: Kosten und Risiken im Zusammenhang mit der Warenlieferung gehen im Werk, Lager, Werk oder an einem anderen vereinbarten Ort des Lieferanten auf den Käufer über, sobald die Ware zur Verfügung gestellt wird An diesem Punkt kommt der Verkäufer seinen Lieferpflichten nach. Zusätzlich zu den allgemeinen Verpflichtungen ist der Verkäufer auch verpflichtet, bei der Beschaffung von im Versandland oder im Ursprungsland ausgestellten Dokumenten behilflich zu sein Ebenso trägt der Käufer die Zollgebühren und Zölle im Exportland.
- Die Versandtermine richten sich nach den vom externen Spediteur festgelegten Terminen. Er informiert im Namen des UNTERNEHMENS den KÄUFER über den möglichen Versandtermin und vereinbart die Vorgehensweise beim Entladen der Ware.
V. Liefer- und Abnahmeverzug
- Im Falle einer Lieferverzögerung, für die ein genauer Termin festgelegt wurde, hat der KÄUFER Anspruch auf Schadensersatz. Ihre Höhe ist auf maximal 2 % des Gesamtwertes der Leistung (Rechnung) begrenzt.
- Übernimmt der KÄUFER die Leistung nicht innerhalb der vereinbarten Frist, ist das Unternehmen berechtigt, vom KÄUFER Ersatz des entstandenen Schadens inkl. erhöhte Kosten.
VI. Rückgabe der Leistung
- Das UNTERNEHMEN akzeptiert keine Rücksendungen gelieferter Waren, außer im Rahmen von Warenreklamationen.
VII. Eigentumserwerb
- Durch die Übernahme der Kaufsache erwirbt der KÄUFER das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware.
- Im Falle einer Leihgabe der Ware durch das UNTERNEHMEN bleibt das Eigentumsrecht des UNTERNEHMENS an der geliehenen Ware bestehen. Die Ware darf nicht verpfändet oder als Sicherheit übereignet werden.
VIII. Haftung für Mängel
- Das Unternehmen ist gegenüber dem KÄUFER dafür verantwortlich, dass die Ware bei Erhalt frei von Mängeln ist. Das Unternehmen antwortet dem KÄUFER, dass der KÄUFER zum Zeitpunkt der Übernahme der Ware die Ware erhalten habe
- a. die Ware die zwischen den Parteien vereinbarten Eigenschaften aufweist und gewährleistet ist, dass die gelieferten Waren und Produkte den Qualitäts- und technischen Standards entsprechen,
- b. die Ware für den Verwendungszweck geeignet ist, den das Unternehmen für seine Verwendung angibt oder für den eine solche Sache üblicherweise verwendet wird,
- c. die Qualität oder Ausführung der Ware dem vertraglich vereinbarten Modell oder Modell entspricht, wenn die Qualität oder Ausführung nach dem vertraglich vereinbarten Modell oder Modell bestimmt wurde,
- d. die Ware wird in angemessener Menge, Maß und Gewicht geliefert,
- e. die Sache den Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften entspricht.
- Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Ware ein Mangel in der Funktionsfähigkeit des Produkts, so wird davon ausgegangen, dass die Sache bereits bei Erhalt mangelhaft war (§ 2161 Abs. 2 BGB).
- Auf Verlangen des KÄUFERS wird ihm das Unternehmen Umfang und Dauer seiner Verpflichtungen im Falle einer mangelhaften Leistung schriftlich bestätigen (diese Informationen sind in der Regel in Garantie- oder Montageblättern, Nutzungsbedingungen oder im Reklamationsprotokoll enthalten). . In der Bestätigung nennt er die Firma, den Sitz und die Identifikationsnummer. Die Bestätigung kann durch einen Kaufbeleg der Ware mit den angegebenen Daten ersetzt werden.
- Sofern erforderlich, wird das Unternehmen in der Bestätigung Inhalt, Umfang, Voraussetzungen und Dauer der Verantwortlichkeit sowie die Art und Weise der Ausübung der sich daraus ergebenden Rechte verständlich erläutern.
- Sofern die Ware nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist, kann der KÄUFER die Lieferung einer neuen mangelfreien Sache verlangen, wenn dies aufgrund der Art des Mangels nicht unzumutbar ist, der Mangel jedoch nur einen Teil der Sache betrifft , kann der Käufer nur den Austausch des Teils verlangen. Ist dies nicht möglich, kann er vom Vertrag zurücktreten, sofern dies jedoch nach der Art des Mangels unverhältnismäßig ist, insbesondere wenn die Beseitigung des Mangels ohne unnötige Verzögerung möglich ist, hat der Käufer das Recht auf kostenfreie Beseitigung des Mangels.
- Der KÄUFER hat auch im Falle eines behebbaren Mangels das Recht, eine neue Sache zu liefern oder einen Teil auszutauschen, wenn er die Sache wegen wiederholtem Auftreten des Mangels nach der Reparatur oder wegen einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß nutzen kann. Auch der KÄUFER hat in einem solchen Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
- Tritt der KÄUFER nicht vom Vertrag zurück oder übt er sein Recht auf Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache, auf Ersatz ihrer Bestandteile oder auf Nachbesserung nicht aus, kann er einen angemessenen Preisnachlass verlangen. Der Käufer hat das Recht auf einen angemessenen Preisnachlass auch dann, wenn der Verkäufer keine neue Sache ohne Mängel liefern, einen Teil davon nicht ersetzen oder die Sache nicht reparieren kann, sowie wenn das Unternehmen die Situation nicht innerhalb einer angemessenen Zeit behebt oder wenn die Abhilfe erfolglos wäre erhebliche Schwierigkeiten für den KÄUFER.
- Der KÄUFER ist zur Mitwirkung bei der Lösung der Reklamation verpflichtet, insbesondere bei der Lieferung der erforderlichen Unterlagen wie Fotodokumentationen, Rechnungen sowie Liefer- oder Garantieunterlagen.
- Das UNTERNEHMEN haftet nicht für Mängel, die auf fehlerhafte oder unbefugte Verwendung des Produkts zurückzuführen sind. Sie haftet auch nicht für Mängel, die auf fehlerhafte oder unsachgemäße Installation durch den KÄUFER oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Verwendung, unsachgemäße Behandlung bei der Installation, unbefugte Verwendung von Betriebs- oder aggressiven Flüssigkeiten, elektrochemische oder elektrische Störungen zurückzuführen sind , wenn diese nicht durch das Unternehmen verursacht wurden.
- Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Tag der Lieferung der Ware an den KÄUFER. Sofern für bestimmte Waren des Unternehmens eine längere Frist vereinbart ist, gilt diese vereinbarte längere Frist.
XI. Besondere Vereinbarung zur Haftung für Mängel beim Transport von Gütern
- Bei Transport durch den KÄUFER geht die Gefahr für durch den Transport verursachte Mängel mit dem Tag auf den KÄUFER über, an dem der KÄUFER die Ware selbst oder sein Spediteur oder ein von ihm beauftragter Dritter am Versandort in Empfang nimmt.
- Für den Fall, dass der Transport für das UNTERNEHMEN durch einen externen Spediteur erfolgt, geht die Gefahr eines möglichen Verlusts oder einer Beschädigung der Ware (einschließlich Teilerfüllung) am Tag der Übergabe der Ware durch den Kurier auf den KÄUFER über. Der KÄUFER verpflichtet sich, vor dem Versand der Sendung die Weisungen des Unternehmens zu beachten und die Versandverpackung sofort nach Erhalt auf sichtbare Schäden zu überprüfen. Eine Warnung vor zerbrechlicher Ware und Hinweise zum Vorgehen bei der Übernahme und Prüfung der Sendung sind Bestandteil der Auftragsbestätigung und stets gut sichtbar auf der oberen Transportverpackung jeder Sendung angebracht.
- Wenn im Transportprotokoll kein Vorbehalt wegen einer möglichen Beschädigung der Sendung vermerkt ist, geht das Risiko für eine Beschädigung der Sendung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Transport- oder Lieferscheins auf den KÄUFER über. Im Falle einer beschädigten Sendung ist der KÄUFER verpflichtet, das folgende Reklamationsverfahren einzuhalten:
- a. Wenn die Sendung sichtbar beschädigt ist, ist der KÄUFER oder eine von ihm beauftragte Person verpflichtet, beim Spediteur ein Schadensprotokoll zu erstellen und eine Dokumentation vorzulegen.
- b. Der KÄUFER ist verpflichtet, die Ware nach Lieferung zu untersuchen und festgestellte Mängel unverzüglich unserem Unternehmen anzuzeigen.
- c. Die Frist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, die auf eine Beschädigung der Ware während des Transports oder auf einen Mengenmangel zurückzuführen sind, beträgt 3 Tage (72 Stunden) nach Erhalt der Ware (einschließlich des Tages, an dem die Sendung empfangen wurde).
- d. Im Falle eines Sachmangels ist der KÄUFER verpflichtet, diesen Mangel mit einem Vermerk auf dem Lieferschein zu rügen.
- e. Der KÄUFER ist verpflichtet, innerhalb der oben genannten Frist Fotodokumente und Dokumente zum Nachweis der Originalität der Ware (Rechnung, Lieferschein, Bericht des Transporteurs über Schäden an der Sendung) vorzulegen, damit das Unternehmen Schadensersatzansprüche geltend machen kann Transporter bzw seine Versicherungsgesellschaft (sofern eine Versicherung abgeschlossen wurde). Beschwerden bedürfen stets der Schriftform und sind auf dem üblichen Weg per Post, Fax, E-Mail oder über das Online-System an das Unternehmen zu richten.
- Das Risiko für Schäden an der Sendung während des Transports oder für quantitative Mängel geht am Tag des Ablaufs der Reklamationsfrist (dh 4 Tage nach Übernahme der Ware durch den KÄUFER) in vollem Umfang auf den KÄUFER über.
XII. Sonstige Rückstellungen
- Erfüllungsort und Zahlungsort ist der Sitz der Gesellschaft. Die Teilnehmer waren sich darüber einig, dass gemäß den Bestimmungen des § 89a o.s.ř. ist als Gericht des Stadtgerichts ersten Grades in Brünn das örtlich zuständige Gericht für die Entscheidung von Streitigkeiten. Rechtsgrundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das Bürgerliche Gesetzbuch Nr. 89/2012 Slg. und europäischen Richtlinien und Verordnungen.
- Sämtliche Änderungen, Ergänzungen und Ergänzungen vertraglicher Regelungen, einschließlich des Textes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bedürfen der Schriftform.
- Sollten einzelne Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder ungültig sein, verlieren die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ihre Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, innerhalb kürzester Zeit eine rechtlich zulässige und ordnungsgemäße Lösung der strittigen Punkte zu finden.
AGB – NaturPeak s.r.o.
Aktualisierte Edition
Jeseník, 01.05.2024
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NaturPeak s.r.o.
Ing. Martin Kudelka
Adam Dolanský
Ich habe diese AGB gelesen und bin mit deren Inhalt einverstanden.